Projekt
- Errichtung und Betrieb eines Windparks mit einer Nennleistung von 12,6 MW
- 3 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 E2 mit einer Nennleistung von je 4.200 kW und einer Nabenhöhe von jeweils 160 m
- Stadt Dorsten, Ortsteil Lembeck, Kreis Recklinghausen, Nordrhein-Westfalen
- Prognostizierte Jahresenergieleistung des Bürgerwindparks A 31 Wessendorf:
31.804.195 kWh (2023)
33.478.100 kWh (2024 – 2041)
6.695.620 kWh (2042) - Fertigstellung und Inbetriebnahme der Windenergieanlagen:
Dezember 2021 bis Januar 2022

Standort
Der Windpark Wessendorf liegt nördlich vom Ortsteil Lembeck der Stadt Dorsten, zwischen dem Wirtschaftsweg Elven und der Autobahn A 31.

Beteiligungsmöglichkeit
Beteiligung ab 1.000 € (Mindesteinlage) möglich. Höhere Einlagen müssen ein ganzzahliges Vielfaches von 1.000 € sein.
Möglichkeit der Beteiligung als Kommanditist an der Bürgerwindpark A 31 Hohe Mark Wessendorf GmbH & Co. KG in folgenden Stufen:
Zuteilungsstufe I: Insgesamt 2.000.000 € dürfen von folgenden Personen gezeichnet werden:
> Kommanditisten gemäß § 4 (2) a) – v) des Gesellschaftsvertrages der Emittentin,
> Grundstückseigentümern, die Nutzungsverträge mit der Bürgerenergie A 31 Hohe Mark GmbH & Co. KG oder der Windkraft Heiden GmbH & Co. KG zur Errichtung von Windenergieanlagen abgeschlossen haben,
> einzelnen natürlichen oder juristischen Personen, wenn diese als Grundstückseigentümer der Gesellschaft oder dritten Flächen zur Verfügung stellen, die im weitesten Sinne für die Realisierung des Gesellschaftszweckes notwendig sind, und diese von der Komplementärin zum Beitritt zugelassen werden,
> einzelnen natürlichen oder juristischen Personen, wenn dies den Interessen der Gesellschaft in besonderer Weise dient und diesen von der Komplementärin der Beitritt gestattet wird.
Zuteilungsstufe II: Das verbleibende Kommanditkapital in Höhe von 450.000 € soll durch die Stadt Dorsten oder durch eine Gesellschaft, an der die Stadt Dorsten zu 100 % beteiligt ist, gezeichnet werden.
Wird das vorgesehene Kommanditkapital in Höhe von 450.000 € in Zuteilungsstufe II nicht vollständig erreicht, wird der verbleibende Betrag der Zuteilungsstufe I zugeordnet.
Die Zuteilung der Kommanditanteile erfolgt in den vorgenannten Zuteilungsstufen gemäß § 4 (6) a) des Gesellschaftsvertrages der Emittentin im Rundenverfahren.
Weitere Information finden Sie im Verkaufsprospekt sowie im Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).
Beteiligung abgeschlossen
Bis zum 26.05.2023 konnten Interessensbekundungs für eine Beteiligung abgegeben werden.
Emittentin, Anbieterin und Prospektverantwortliche dieser Vermögensanlage
Bürgerwindpark A 31 Hohe Mark Wessendorf GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Betreibergesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft genannt).
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin / Geschäftsführung der Emittentin):
Bürgerwindpark A 31 Hohe Mark Wessendorf Verwaltungs-GmbH